Verband Deutscher Kunsttherapeuten

Ziele

Ziel ist es, das Berufsbild Psychosozialer Kunsttherapeut* zu definieren und eine Abgrenzung der Tätigkeit gegenüber anderen künstlerischen bzw. therapeutischen Berufsfeldern vorzunehmen.

Psychosoziale Kunsttherapie* ist ein am Arbeitsfeld orientiertes therapeutisches Verfahren. Sie steht für eine integrative (Ansätze unterschiedlicher Therapieschulen zusammenfassende), interdisziplinäre (alle Künste umfassende, fächerübergreifende), interkulturelle (Kulturen übergreifende) Orientierung. Sie therapiert psychosozial, d. h. auf psychische und soziale Ursachen zurückgehende Konflikte und Störungen durch die Anwendung künstlerischer Medien. Der Psychosoziale Kunsttherapeut orientiert sich in der Therapie an den Interessen des Patienten, obgleich er eine fachliche, methodische und kulturelle Orientierung vertreten kann.

Wir definieren Psychosoziale Kunsttherapie als angewandte Kunstpsychologie im Kontext sozialer und kurativer Prozesse. Auch der Gesetzgeber hat bereits in der Formulierung des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, dem sogenannten Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geklärt, worin die psychologischen Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde liegen, wenn er im Paragraphen § 1 zur Berufsausübung :

(3) ... Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.

Das Recht zur Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde bleibt Fachärzten für Psychotherapie und Psychologen mit der entsprechenden Zusatzqualifikation nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie Heilpraktikern - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie - vorbehalten. Psychosoziale Kunsttherapie und Psychotherapie treffen sich in dem Bemühen, die Selbstverantwortlichkeit, die Erlebnisfähigkeit und die Erkenntnismöglichkeiten des Menschen zu üben, zu aktivieren bzw. zu kurieren.

„Denn eine Therapie, die ihren Namen verdient, führt zur Lebenskunst; und eine Kunst, die ihn verdient, steigert die Lebensfähigkeit. (…) Kunst und Therapie haben ein Ziel: Befähigung zum eigenen Leben. (…).“ (Adolf Muschg, 1981)


*) Die Tätigkeitsbezeichnung Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)® und die Berufsbezeichnung Psychosozialer Kunsttherapeut (IFKTP)® sind zugunsten von IFKTP markenrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich von zertifizierten, ordentlichen Mitgliedern des Verbandes Deutscher Kunsttherapeuten VDKT vermittelt, ausgeübt und geführt werden.
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