Standards

VDKT-Signet

VDKT Ausbildungsstandards
Richtlinien zur Qualifizierung von Kunsttherapeuten

Ordentliches Mitglied kann werden, wer eine kunsttherapeutische Aus- oder Weiterbildung an einer staatlichen Hochschule bzw. Fachhochschule absolviert hat, oder eine kunsttherapeutische Weiterbildung an einem privaten Lehrinstitut entsprechend den Ausbildungsstandards des VDKT und eine Zertifizierung durch den VDKT nachweisen kann. Die Ausbildungsstandards des Verbandes Deutscher Kunsttherapeuten (VDKT) sind die Basis für eine qualitätsgerechte Ausbildung. Sie stellen zugleich die Grundlagen für das Zertifizierungsverfahren zum Psychosozialen Kunsttherapeuten (IFKTP) dar. Im Ausbildungscurriculum dokumentiert die Ausbildungseinrichtung, wie sie diese Standards erfüllt. Die Standards legen ferner fest, wer nach den Kriterien des Verbandes Deutscher Kunsttherapeuten (VDKT) als Kunsttherapeut/in anerkannt wird und Aufnahme in dem Verband Deutscher Kunsttherapeuten (VDKT) findet. Außerordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Mitgliedschaft in der kunsttherapeutischen Ausbildung befindet bzw. eine Ausbildung entsprechend den VDKT-Standards anstrebt oder einen Abschluss erworben hat.

Als kunsttherapeutische Weiterbildung gilt eine insgesamt ca. 1400 Stunden (bei Kunsttherapeuten mit dem Schwerpunkt psychologische Beratung) und ca. 1600 Stunden (bei Kunsttherapeuten mit dem Schwerpunkt klinische Kunsttherapie mit Approbation als ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut oder der Zulassung als Heilpraktiker (Psychotherapie), absolvierte Weiterbildung an einem an den Standards des VDKT orientierten nichtstaatlichen Ausbildungsinstitut für Kunsttherapie.

Die Vorraussetzungen

§ 1 Die Eingangsqualifikation

Die Eingangsqualifikation für Kandidaten der Ausbildung ist durch den Abschluss eines medizinischen, psychologischen, künstlerischen oder geisteswissenschaftlichen Studiums, einem nachgewiesen Berufsabschluss im musischen, sozialen bzw. medizinischen-pflegerischen Bereich und einer mehrjährigen Berufstätigkeit möglich.

Bei nachweisbarer hochgradiger künstlerischer Eignung mit mehrjähriger Felderfahrung kann eine Ausnahmeregelung abgestimmt werden. Interessenten sollen zu der Weiterbildung nur zugelassen werden, wenn sie die vollständige Erfüllung der oben genannten Eingangsvoraussetzungen nachweisen.

§ 2 Die Gliederung

Die für den Abschluss der Weiterbildung Kunsttherapie erforderliche Ausbildung umfasst insgesamt mindestens ca. 1400 Lehrstunden (für Ausbildungskandidaten mit nachgewiesen Berufsabschluss im musischen, sozialen bzw. medizinischen-pflegerischen Bereich) an einem an den Standards des VDKT orientierten nichtstaatlichen Ausbildungsinstitut für Kunsttherapie. Die Anteile der Ausbildung gliedern sich folgendermaßen:

500 Lehrstunden Pflichtseminare
500 Lehrstunden Methodik, Didaktik, Theorie und Praxis, davon 115 Lehrstunden Selbsterfahrung und 135 Lehrstunden künstlerische Praxis.

244 Lehrstunden künstlerischer Theorie und Praxis.
Davon sind 122 Lehrstunden unter künstlerischer Anleitung durchzuführen und 122 Lehrstunden in eigenständiger künstlerischer Praxis durchzuführen.

72 Std. Lehrstunden künstlerische Gruppen- und Einzellehrtherapie
36 Lehrstunden Einzelarbeit mit künstlerischen Medien unter Anleitung einer vom VDKT anerkannten Lehrtherapeutin bzw. eines anerkannten Lehrtherapeuten für Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)® und 36 Lehrstunden Praxislehrtraining als Sonderseminare (nach den „Richtlinien für die künstlerisch-therapeutische Selbsterfahrung“).

350 Lehrstunden Selbststudium, Hausarbeiten und Peer-Groups
in denen in die Ausbildungsinhalte vertieft und Arbeitszusammenhänge entwickelt werden.

25 Lehrstunden psychotherapeutische Selbsterfahrung (fakultativ)
Therapeutische Selbsterfahrung unter Anleitung im jeweiligen Verfahren in einer geschlossen Aus- und Weiterbildungsgruppe unter Anleitung einer psychotherapieberechtigten Therapeutin oder Therapeuten.

432 Lehrstunden therapeutisches Praktikum
kunsttherapeutische Praktika von insgesamt 432 Lehrstunden (144 Lehrstunden monatlich = 36 Lehrstunden wöchentlich) in selbst gewählten Einrichtungen bzw. ein zweimonatiges kunsttherapeutisches Blockpraktikum von mindestens 288 Lehrstunden im eigenen beruflichen Umfeld mit Evaluation und Supervision und einer abschließenden schriftlichen Falldokumentation.

Abschlussarbeit/Falldokumentation
Schriftliche Dokumentation eines kunsttherapeutischen Beratungsprozesses oder eines kunsttherapeutischen Behandlungsprozesses mit Ausführung des theoretischen Rahmens.

§3 Die Klinische Kunsttherapie
120 Lehrstunden Vermittlung von Methodik, Didaktik, Theorie und Praxis künstlerisch-therapeutischer Heilmethoden. und Grundlagen im Bereich der Psychiatrie, Neurologie und Psychologie, entsprechend dem geforderten Wissensstand der amtsärztlichen Überprüfung.

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