
Aus- und Fortbildung durch unsere Verbandsschule
Zweck des Verbands ist die Weiterentwicklung, Etablierung und Anerkennung der künstlerischen Therapien zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung, Beratung, Therapie und zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Er fördert die Forschung, Lehre und Weiterbildung im Bereich der Psychosozialen Kunsttherapie und folgt somit einer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO):
"Gesundheitsförderung unterstützt die Entwicklung von Persönlichkeit und sozialen Fähigkeiten durch Information, gesundheitsbezogene Bildung sowie die Verbesserung sozialer Kompetenzen und lebenspraktischer Fertigkeiten. Sie will dadurch den Menschen helfen, mehr Einfluss auf ihre eigene Gesundheit und ihre Lebenswelt auszuüben." (Ottawa 1986)
Der Verband kann eigene überregionale und /oder regionale Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen gründen und unterhalten bzw. mit Aus-, Fort- und Weiter- bildungseinrichtungen Kooperationen eingehen. Aus diesem Grund hat der Verband eine Vereinbarung mit dem IFKTP geschlossen und ihm als zentrales Ausbildungsorgans des Verbandes (Verbandsschule) die Durchführung von beruflichen Fachfortbildungen und von Qualifizierungsmassnahmen übertragen.
Fördermaßnahmen
Ascol-Fortbildungsgutschein
Über den gesamten Jahresbeitrag senden wir Ihnen sofort bei Beginn Ihrer Mitgliedschaft und dann ebenso in den Folgejahren nach Eingang Ihres Jahresbeitrages einen Fortbildungsgutschein, der bei Seminaren / Workshops der Verbandsschule angerechnet wird (mit 50% der jeweiligen Seminargebühr). So sollte Ihnen die Entscheidung zur Mitgliedschaft wirklich leicht fallen.

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Aufstieg durch Bildung: Bildungsprämie |
Gefördert wird die berufliche Fort- und Weiterbildung mit der Bildungsprämie (ab 1. 1. 2010 bis zu € 500).
Die Idee ist einfach: Sie suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar der Verbandsschule, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte der Kursgebühren bis zur max. Höhe von € 500 vom Staat dazu. Genaueres hierzu erfahren Sie in der persönlichen Prämienberatung in einer der bundesweiten Beratungsstellen die Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info finden.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Alle Fortbildungsangebote der Verbandsschule
Unser Fortbildungsprogramm erhalten Sie auf Anfrag
Fachfortbildungen für Kunsttherapeuten
Veranstaltungsprogramm für den Bildungsurlaub 2012 „Wechselspiel der Künste – Kreative Verfahren in psychosozialen Institutionen, Praxen und Kliniken.” (Das Programmheft ist auf Anfrage als PDF-Datei erhältlich)
Die Fachfortbildung dient der persönlichen und fachlichen Qualifizierung von angehenden Kunsttherapeuten ebenso wie von praktizierenden Kunsttherapeuten. Künstlerische Methoden im Bereich der Therapie und der Beratung, die im Rahmen der Weiterbildung Kunsttherapie zum Einsatz kommen, werden vertieft und die Teilnehmerinnen durch praktische kunsttherapeutische Übung mit der Praxis bekanntgemacht.
Fachfortbildung Geriatrie und Gerotopsychiatrie
Die Fachfortbildung dient der persönlichen und fachlichen Qualifizierung von Kunsttherapeutinnen und Kunsttherapeuten. Die im Rahmen bisheriger therapeutischer Weiterbildungen angeeigneten Kenntnisse werden durch den Kurs vertieft und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Fachvorträge, Gespräche, Fallbeispiel aus der Praxis, praktische Übungen mit der Thematik vertraut gemacht.
Die Fachfortbildung besteht aus 2 Bausteinen. Bei dem Besuch beider Bausteine erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, welches ihre erworbene Qualifikation dokumentiert.
Die Fachfortbildung ist beim VDKT akkreditiert.
Teilnehmer erhalten 40 Fortbildungspunkte des VDKT
Veranstaltungsort: Freie Akademie - Zentrum für Gesundheitsbildung
Veranstalter: Institut für Kunst und Therapie Potsdam gem. e. V.
Veranstaltungsort: Im Nordfeld 16, 29336 Nienhagen/Celle
Veranstaltungszeit: 20.-25. März 2012, ganztägig 10 - 18 Uhr
Teilnahmegebühren: 400 EUR inkl. Skript, Getränke und Gebäck. Bei Anmeldung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, gewährt das IFKTP einen Nachlass von 10 %.
Programmheft und Informationen zur Veranstaltung bei der Geschäftsleitung der Verbandsschule:
Telefon: 0700/00043587 oder 05085/9560103,
oder bei Anfrage per E-Mail: verwaltung[at]ifktp.de
Fachfortbildung zur amtlichen Prüfungsvorbereitung für Psychotherapie (HeilprG)
Anerkannte Fortbildung gemäß BildUrG
Hintergründe
Wer die Heilkunde…ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung ‘Heilpraktiker’. (Heilpraktikergesetz §1, 3)
Die Fachfortbildung dient der persönlichen und fachlichen Qualifizierung von Kandidatinnen und Kandidaten der amtlichen Überprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG). Die im Rahmen bisheriger therapeutischer Weiterbildungen angeeigneten Kenntnisse werden durch den Kurs vertieft und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch praktische Übung, Repetitorien und Prüfungssimulationen mit der Prüfungssituation vertraut gemacht.
Diese Fachfortbildung ist ein Repetitorium. Nach vorheriger therapeutischer Vorbildung z. B. als Familientherapeut, Psychosozialer Kunsttherapeut, Kinesiologe, Gesprächstherapeut, NLP'ler, Gestalttherapeut, bereitet die Fachfortbildung auf die behördliche Prüfung vor.
Die bestandene Prüfung ist erforderlich „...zur Erlaubnis der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.“
Wörtlich aus dem Griechischen übersetzt bedeutet Psychotherapie "Behandlung der Seele". Der Leitgedanke ist eine Kommunikation zwischen Therapeut und Patient, basierend auf wissenschaftlichen, psychologischen Methoden.
Die Therapie findet und behandelt gezielt psychische Störungen, denen ein Krankheitswert zugesprochen wird. Unter die Störungen fallen auch Verhaltensstörungen und psychosomatische Erkrankungen. Die Bewältigung von körperlichen Erkrankungen und Lebenskrisen kann von der Therapie ebenfalls unterstützt werden. Im Zusammenhang mit physischen Erkrankungen wird sie immer häufiger als Ergänzung zu der medizinischen Behandlung eingesetzt.
Sie benötigen für Ihre psychotherapeutische Tätigkeit in Deutschland die behördliche Zulassung - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie -, wenn Sie nicht Arzt/Ärztin, approbierte/r Psychotherapeut/in oder schon Heilpraktiker/in sind. Ohne eine solche Grundlage ist eine berufliche psychotherapeutische Tätigkeit in Deutschland nicht erlaubt.
Für die Zulassung ohne Approbation ist es erforderlich, dass Sie über 25 Jahre alt sind, mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen, frei von schweren Krankheiten sind und beim zuständigen Gesundheitsamt eine Überprüfung erfolgreich absolvieren. Die berufliche Vorbildung ist nicht von Belang für die Zulassung.
Mit Heilerlaubnis - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie - sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. So schützt die Zulassung vor strafrechtlichen Konsequenzen, die durch das unerlaubte Angebot psychotherapeutischer Verfahren drohen. Auch für das Haftungsrecht können sich positive Konsequenzen ergeben.
Veranstaltungsort: Freie Akademie - Zentrum für Gesundheitsbildung
Veranstalter: Institut für Kunst und Therapie Potsdam gem. e. V.
Veranstaltungsort: Im Nordfeld 16, 29336 Nienhagen/Celle
Veranstaltungszeit: 05.-09. März 2012, ganztägig 10 - 18 Uhr
Teilnahmegebühren: 330 EUR inkl. Materialkosten. Bei Anmeldung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, gewährt das IFKTP einen Nachlass von 10 %.
Programmheft und Informationen zur Veranstaltung bei der Geschäftsleitung der Verbandsschule:
Telefon: 0700/00043587 oder 05085/9560103,
oder bei Anfrage per E-Mail: verwaltung[at]ifktp.de
Wer hat Anspruch?
- Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle ArbeitnehmerInnen in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. (§2 Abs.2)
- Wer hat keinen Anspruch? Beamte, RichterInnen, SoldatInnen, Zivildienstleistende. ArbeitnehmerInnen, wenn andere Gesetze, Betriebs- oder Tarifrechtliche Vereinbarungen die Freistellung von der Arbeit für mindestens denselben Zeitraum regeln. (§2 Abs.1 Satz 2)
- Anspruch pro Jahr? 5 Arbeitstage innerhalb des Kalenderjahres. Bei mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen ändert sich der Anspruch entsprechend. (§2 Abs.4). Krankheitstage werden nicht angerechnet (§7). Nicht ausgeschöpfter BU kann im folgenden Jahr gemeinsam oder getrennt geltend gemacht werden. (§2 Abs.6 Satz 1). Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis maximal 4 Kalenderjahre zu einem 3-4-wöchigen BU zusammengefaßt werden.
- Anmeldung beim Arbeitgeber: mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mit der Bestätigung des Veranstalters (§8 Abs.1)
Diese Angaben sind ohne Gewähr!
Ort: Freie Akademie - Zentrum für Gesundheitsbildung, Im Nordfeld 16, 29336, Nienhagen/Celle,
Teilnahmegebühren: EUR 300
Dauer: 4. bis 8. Juni 2012, täglich von 10 bis 18 Uhr
Weitere Fortbildungsangebote für Kunsttherapeuten
A wie Anthroposophische Heilkunde (Basisseminar)
Das Ascol-Seminar Anthroposophische Heilkunde (Basisseminar) findet berufsbegleitend statt und dauert insgesamt 8 Monate.
Die anthroposophische Heilkunst gründet auf der Geisteswissenschaft von Dr. Rudolf Steiner (1861-1925). Homöopathie und Pflanzenheilkunde sind in die anthroposophische Heilkunde integriert. Das anthroposophische Menschenbild versteht den Menschen als Einheit von Körper-Geist und Seele, unter Berücksichtigung seiner Umwelt. Gesundheit wird als Zustand des richtigen Zusammenwirkens der vier Wesensglieder des Menschen verstanden.
B Betriebswirtschaft für Therapeuten
Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse – kompakte Fortbildung zur Professionalisierung in der betriebswirtschaftlichen Praxisführung. Ob freiberuflich oder gewerblich selbständig, erfolgreich tätig zu sein, bedingt neben dem fachlichen Know-How auch immer Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft. Das sichert den Praxiserfolg und die richtige Kommunikation zum Steuerberater und den Behörden. Das betriebswirtschaftliche Ascol-Seminar findet berufsbegleitend statt und dauert 5 Tage an 2 Wochenenden von jeweils Freitagabend bis Sonntag. Schwerpunkte der Grundausbildung sind:
Gesellschaftsformen (Einzelunternehmer, GbR - Freiberufler)
Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches
Steuerrechtliche Grundlagen und Controlling
Abrechnungsgrundlagen für Heilpraktiker gemäß GebüH: der Behandlungsvertrag, die erstattungsfähige Rechnung, die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL)
Praxisgründung – Schritt für Schritt
E wie Entspannungsverfahren/Entspannungstherapie
Berufsbegleitende Weiterbildung Entspannungstherapie von 12 Monaten mit den Schwerpunkten Autogenes Training nach J. H. Schultze, Imaginative Verfahren, Meditationsverfahren, Progressive Muskelrelaxation nach E. Jacobson. Alle Module sind auch einzeln zu erwerben und enden mit dem Seminarleiterschein des jeweiligen Moduls.
G wie Gesprächsführung nach Carl R. Rogers
Berufsbegleitende, achtmonatige Fortbildung in personzentrierter Gesprächsführung nach Carl R. Rogers. Der erfolgreich besuchte Grundkurs wird zertifiziert.
K wie Klinische Kunsttherapie
Die berufsbegleitende Fachfortbildung Klinische Kunsttherapie mit Vorbereitung auf die staatliche Prüfung für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) setzt ein Studium der Kunsttherapie bzw. eine nebenberufliche Weiterbildung zum Kunsttherapeuten mit mindestens 1.420 Stunden voraus. Die Berechtigung zur eigenständigen Behandlung psychosomatischer Krankheiten und die Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde ist mit der Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz oder der Zulassung als Heilpraktiker – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) verbunden.
Der 9-monatige Kurs zur Vorbereitung auf die amtliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie vor dem amtsärztlichen Gutachterausschuß endet mit einem abschließenden Repetitorium und einer einwöchigen Intensiv-Fachfortbildung mit der internen Prüfung Klinische Kunsttherapie.
L wie Lehrtherapie (kunsttherapeutisches Lehrtraining) für Kunsttherapeuten
Das Hauptkriterium für eine erfolgreiche Tätigkeit als Kunsttherapeut besteht im persönlichen Erleben der therapeutischen Wirksamkeit der kunsttherapeutischen Methode am Beispiel der eigenen Biographie. Die eigene Selbsterfahrung im Umgang mit den Medien, Materialien und Verfahren der Kunsttherapie und anderen ergänzenden therapeutischen Techniken während des kunsttherapeutischen Lehrtrainings eröffnen neue Einblicke in sich selbst und bieten Entwicklungsmöglichkeiten für die persönliche Situation. Dieser Prozeß ist ein dauerhafter Vorgang, der in der Ausbildung beginnt und während der gesamten kunsttherapeutischen Tätigkeit stattfindet. Wer an einer kostengünstigen Gruppenlehrtherapie teilnehmen möchte oder auch eine Einzel-Lehrtherapie in Anspruch nehmen möchte, wird von erfahrenen und anerkannten Lehrtrainern und Lehrtherapeuten begleitet.
S wie Supervision für Kunsttherapeuten
Die Supervision verfolgt in der Therapie drei wesentliche Ziele: Selbstreflektierende Analyse des eigenen Handelns (Beziehungsgestaltung), Auseinandersetzung mit der eigenen Person, den zur Verfügung stehenden und zur Anwendung gebrachten Methoden und deren Wirksamkeit (Effizienz), Introspektion (Innenschau) und Selbstöffnung (Abstand und Übertragung). Die klassische Supervision findet bei einem persönlichen Treffen in Einzel- oder Gruppensitzungen statt. Wir bieten zu festen Terminen: Einzelsupervision, telefonische Supervision, Gruppensupervison. Die Teilnahme an einer Supervision wird zertifiziert. Rufen Sie uns bei Bedarf an, damit wir Sie beraten können.
Veranstaltungsort: Freie Akademie - Zentrum für Gesundheitsbildung
Veranstalter: Institut für Kunst und Therapie Potsdam gem. e. V.
Veranstaltungsort: Im Nordfeld 16, 29336 Nienhagen/Celle
Teilnahmegebühren: Bei Anmeldung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, gewährt das IFKTP einen Nachlass von 10 %.
Informationen zur Veranstaltung bei der Geschäftsleitung der Verbandsschule:
Telefon: 0700/00043587 oder 05085/9560103,
oder bei Anfrage per E-Mail: verwaltung[at]ifktp.de